Winterdienst – wer ist zuständig?

Im Straßenverzeichnis der Satzung werden die zu räumenden Straßen und Gehwege aufgelistet (Reinigungsklasse 4 bzw. 6).
Der Winterdienst der Stadt erfolgt nach Prioritäten und Einsatzplan. Bei starkem Schneefall oder überraschender Eisglätte kann es zu Verzögerungen kommen.
Grundstückseigentümer sind verpflichtet, Gehwege vor dem eigenen Grundstück zu beräumen bzw. einen 1,50 Meter breiten Streifen am Fahrbahnrand, wenn ein Gehweg fehlt. Dies sollte werktags bis spätestens 7 Uhr erfolgen, an Sonn- und Feiertagen bis spätestens 9 Uhr.
