Kommunale Wärmeplanung
Die Wärmewende stellt für den Gebäudesektor eine große Herausforderung dar. Um die Klimaziele zu erreichen, müssen alle Gebäude weniger Wärme verbrauchen und mehr erneuerbare Energien nutzen.
In diesem Kontext gewinnt die Kommunale Wärmeplanung (KWP) als zentrales strategisches Koordinierungsinstrument zunehmend an Bedeutung und ist gesetzlich klar verankert. Jede Kommune ist verpflichtet bis spätestens 2028 einen Wärmeplan zu erstellen.
Die Stadt Schwedt/Oder kommt dieser Verpflichtung bereits frühzeitig nach. Ziel ist es, seinen Bürgerinnen und Bürgern und den Akteuren im Immobilienbereich frühzeitig Einblick zu künftigen Möglichkeiten der Wärmeversorgung zu geben und ihnen langfristig Planungssicherheit zu ermöglichen. Mit der Wärmeplanung soll der Fahrplan zum Umbau der Wärmeversorgung bis 2045 erarbeitet und aufgezeigt werden, wie das Ziel Klimaneutralität erreicht werden kann.

Ablauf der Wärmeplanung
Ziel einer kommunalen Wärmeplanung ist es, eine umfassende Analyse des Gebäudebestands und der Wärmeversorgung vorzunehmen und konkrete Maßnahmen zur Umstellung auf klimaneutrale Wärmequellen zu definieren. Aus der übergeordneten Zielsetzung werden sich Teilziele und Maßnahmen in den Handlungsfeldern Energieeffizienz, Gebäudesanierung, Nutzung unvermeidbarer Abwärme, Einbindung regenerativer Erzeugungsanlagen, Ausbau von Fernwärme und Entwicklung neuer dezentraler Wärmenetze ergeben. Außerdem wird über eine Gebietseinteilung transparent gemacht, wo zukünftig Fernwärme und wo eine dezentrale Wärmeversorgung angestrebt werden.
Die Erstellung erfolgt in vier wesentlichen Schritten:

1. Bestandsanalyse
In der Bestandsanalyse wird systematisch und qualifiziert der aktuelle Wärmeverbrauch und der absehbare Wärmebedarf im Gemeindegebiet erhoben. Dazu gehören unter anderem die Raumwärme, Warmwasserbereitung, Prozesswärme (beispielsweise in der Industrie), die aktuelle Versorgungsstruktur, die Emission von Treibhausgasen sowie verschiedene Informationen zu Wohn- und Nichtwohngebäuden (beispielsweise Baualtersklasse, Energieklassen, Sanierungsstand).
2. Potenzialanalyse
Wie der Name bereits andeutet, werden mit der Potenzialanalyse alle lokal und regional verfügbaren Möglichkeiten zur Erzeugung von Wärme aus erneuerbaren Energien und unvermeidbarer Abwärme untersucht. Des Weiteren wird der Einfluss auf Energieeinsparpotenziale durch Reduzierung des Wärmebedarfs in Gebäuden aufgezeigt. Dies erfolgt für die fernwärmeversorgten Gebiete sowie die Gebiete mit einer dezentralen Wärmeversorgung.
3. Entwicklung eines Zielszenarios 2045 und der Umsetzungsstrategie
Auf Grundlage der vorhergehenden Analysen wird das Zielszenario erstellt. Hier wird beschrieben, wie die lokale Wärmeversorgung in der Stadt Schwedt/Oder zukünftig aussehen soll und kann. Damit entsteht ein Überblick darüber, woher die benötigte Wärme kommen soll und wie sie in den verschiedenen Gebieten verteilt wird. Auch dies erfolgt für die fernwärmeversorgten Gebiete und Gebiete, die zukünftig dezentral (gebäudeweise) versorgt werden sollen. Für die Fernwärme wird dazu auch bewertet, wie diese im Bestandsgebiet nachverdichtet und bis zum Zieljahr 2045 bzw. in 5-Jahresschritten ausgebaut werden kann.
Die Umsetzungsstrategie stellt den strategischen Fahrplan zum Umbau zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung in der Stadt Schwedt/Oder bis 2045 dar.
4. Finalisierung und Veröffentlichung des Wärmeplans
Der Kommunale Wärmeplan wird durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen und fasst die wesentlichen Erkenntnisse der einzelnen Schritte der Wärmeplanung textlich, grafisch und kartografisch zusammen. Vor dem Beschluss des Wärmeplans wird der Entwurf öffentlich ausgelegt, um der Öffentlichkeit sowie den Akteuren ausreichend Gelegenheit zur Beteiligung und Abgabe einer Stellungnahme zu geben. Der beschlossene Wärmeplan wird anschließend im Internet veröffentlicht.
Termine und Veröffentlichungen
Die Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung wird begleitet durch eine kontinuierliche Informations- und Öffentlichkeitsarbeit, um die Zusammenarbeit mit den Bürgerinnen und Bürgern, den an der Erstellung beteiligten Akteuren aus Wirtschaft und Industrie sowie der Politik zu gewährleisten. An dieser Stelle finden Sie die Ankündigungen und Einladungen zu den Informationsveranstaltungen sowie im Anschluss die Präsentationen. Des Weiteren werden hier je nach Bearbeitungsstand die Zwischenergebnisse, der Entwurf des Wärmeplans sowie nach Beschluss der fertige Wärmeplan veröffentlicht.
10.. 12., 24. Februar 2026: Informationsveranstaltungen zur Kommunalen Wärmeplanung
7. November 2025: Vorstellung der Bestands- und Potenzialanalyse (PDF, nicht barrierefrei)
27. August 2025: Auftaktveranstaltung für die kommunale Wärmeplanung der Stadt Schwedt/Oder | Präsentation zur KickOff-Veranstaltung (PDF, nicht barrierefrei)
27. September 2024: Beschluss der Stadtverordnetenversammlung Schwedt/Oder, Nr. SVV/060/24: Aufstellungsbeschluss zur Durchführung der kommunalen Wärmeplanung für die Stadt Schwedt/Oder
Fragen zum Thema
Welche Pflichten entstehen aus der Kommunalen Wärmeplanung?
Der Wärmeplan hat keine rechtliche Außenwirkung und begründet keine einklagbaren Rechte oder Pflichten (§ 23 (4) WPG). Er hat lediglich eine Orientierungs- und Koordinierungsfunktion.
Es kann eine Verbindlichkeit hergestellt werden durch eine separate Ausweisung von Neu- und Ausbaugebieten von Wärmenetzen und Wasserstoffnetzausbaugebieten nach §§ 26 und 27 WPG in Verbindung mit § 71 GEG durch die Stadt Schwedt/Oder. Eine solche Entscheidung hätte die verfrühte Gültigkeit der Bestimmungen des Gebeäudeenergiegesetzes (GEG). Eine solche Entscheidung zur Ausweisung von Neu- oder Ausbaugebiet ist aktuell nicht vorgesehen.
Somit besteht für Hauseigentümer aus der kommunalen Wärmeplanung heraus zunächst keine direkte Konsequenz zum Handeln.
Welche anderen Pflichten bestehen für Hauseigentümer bezüglich der Wärmeversorgung?
In Bezug auf die Wärmeversorgung ist für Hauseigentümer vor allem das Gebäudeenergiegesetz (GEG) vom 8. August 2020 relevant.
Das GEG sieht vor, dass jede neu eingebaute Heizung zukünftig zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden soll. In Neubaugebieten gilt diese Regelung seit dem 1. Januar 2024. Für Bestandsgebäude sowie Neubauten außerhalb von Neubaugebieten (Lückenschluss) gilt diese Regelung in Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnenden ab dem 30. Juni 2028.
Unabhängig davon kann der kommunale Wärmeplan den Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümern helfen eine passende Lösung beim anstehenden Ersatz bzw. Tausch einer Heizungsanlage zu finden.
Rechtsgrundlage
Grundlage für die Wärmeplanung in Brandenburg bilden folgende Gesetze und Verordnungen auf Bundes- und Landesebene:
Bundes-Klimaschutzgesetz vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2513), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 235) geändert worden ist
www.gesetze-im-internet.de/ksg
Wärmeplanungsgesetz vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394), das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 22. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 348) geändert worden ist
www.gesetze-im-internet.de/wpg/
Verordnung über die Zuständigkeiten und das vereinfachte Verfahren im Bereich der kommunalen Wärmeplanung (Brandenburgische Wärmeplanungsverordnung – BbgWPV) vom 22. Juli 2024
bravors.brandenburg.de/verordnungen/bbgwpv
Verordnung über die Gebühren in Angelegenheiten der Wärmeplanung des Landes Brandenburg (Brandenburgische Wärmeplanungsgebührenordnung – BbgWPGebO) vom 8. August 2024
www.bravors.brandenburg.de/verordnungen/bbgwpgebo
Kontakt
Stadt Schwedt/Oder
Fachbereich 3: Stadtentwicklung und Bauaufsicht, Abteilung Stadtplanung
Telefon: 03332 446-342
E-Mail: stadtentwicklung.stadt@schwedt.de
Weiterführende Links
- Stadtwerke Schwedt GmbH: www.stadtwerke-schwedt.de/fernwaerme/produkte-fernwaerme.html
- Klima-Dashboard Region Schwedt: www.klimadashboard.de
- Energieportal Brandenburg: www.energieportal-brandenburg.de
- Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung: www.mil.brandenburg.de/mil/de/themen/planen-bauen/kommunale-waermeplanung/
- Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit: www.klimaschutz.de
- Bundesministerium für Wirtschaft und Energie: www.energiewechsel.de
