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Kommunale Wärmeplanung gestartet (Archiv)

Gruppenfoto
Auftaktveranstaltung zur kommunalen Wärmeplanung am 27. August 2025

Foto: Heizung
Ziel der Wärmeplanung ist es, den vor Ort besten und kosteneffizientesten Weg zu einer klimafreundlichen und fortschrittlichen Wärmeversorgung zu ermitteln.
Ende August 2025 fand die Auftaktveranstaltung für die kommunale Wärmeplanung der Stadt Schwedt/Oder statt. In den nächsten Monaten werden Expertinnen und Experten der Büros Theta Concepts GmbH und Elbing & Volgmann GmbH in enger Zusammenarbeit mit den Fachbereichen der Stadtverwaltung, der Stadtwerke Schwedt GmbH, den Wohnungsunternehmen und der Industrie einen umfassenden Plan entwickeln. Dabei ist auch die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Träger öffentlicher Belange und weiterer natürlicher oder juristischer Personen vorgesehen. 

„Der kommunale Wärmeplan wird uns strategisch helfen, wie wir zukünftig unsere Gebäude noch effizienter beheizen können, wie wir erneuerbare Energien optimal nutzen und wie wir eine verlässliche und bezahlbare Wärmeversorgung für alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt sicherstellen können“, so Bürgermeisterin Annekathrin Hoppe zur Begrüßung beim Auftakt. 

Am 1. Januar 2024 ist das Gesetz für Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz–WPG) in Kraft getreten. Am 27. September 2024 hat die Stadtverordnetenversammlung Schwedt/Oder einen entsprechenden Beschluss zur Durchführung der Wärmeplanung für die Schwedt/Oder gefasst.

Eigentümerinnen und Eigentümer von Immobilien soll die kommunale Wärmeplanung Orientierung geben, welche Optionen für die Gebäudeenergiegesetz-konforme Wärmeversorgung am Standort ihres Gebäudes vorliegen. Die Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer in Schwedt/Oder können auf Basis der Wärmeplanung weiterhin erkennen, ob und mit welcher Wahrscheinlichkeit sie ihr Gebäude an ein bestehendes oder zukünftig entstehendes Wärmenetz anschließen können. Die kommunale Wärmeplanung beinhaltet keine Verpflichtungen hinsichtlich der Wahl des Heizwärmesystems.

Betreiber von Wärmenetzen (Fernwärme, Nahwärme) verpflichtet das Wärmeplanungsgesetz die jährliche Nettowärmeerzeugung bis 2040 zu 80 % aus erneuerbaren Energien und bzw. oder unvermeidbarer Abwärme sicherzustellen. Bis zum 31. Dezember 2044 muss jedes Wärmenetz zu 100 % mit Wärme aus erneuerbaren Energien, aus unvermeidbarer Abwärme oder eine Kombination aus beidem gespeist werden.

Der Wärmeplan für die Stadt Schwedt/Oder ist spätestens bis zum Ablauf des 30. Juni 2028 zu erstellen.

Zusätzlich zu den gesetzlich vorgeschriebenen Pflichten zur Information und Beteiligung der Öffentlichkeit und der verschiedenen Akteure soll eine frühzeitige transparente Darstellung während des gesamten fortlaufenden Prozesses erfolgen. Das beinhaltet sowohl Veröffentlichungen über das Internet und Aushänge als auch Informationsveranstaltungen und Workshops.

Die Finanzierung der kommunalen Wärmeplanung wird durch den Bund sichergestellt. 

Mehr zum Thema auf www.bmwsb.bund.de

Beschluss der Stadtverordnetenversammlung Schwedt/Oder vom 27. September 2024, Nr. SVV/060/24: Aufstellungsbeschluss zur Durchführung der kommunalen Wärmeplanung für die Stadt Schwedt/Oder