Direkt zum Inhalt Direkt zur Hauptnavigation

Sprachauswahl

Suche Hilfe
zum Stichwortverzeichnis

Standardnavigation

Hauptnavigation

Online-Service in der Bußgeldstelle

Foto: Karte unterm Scheibenwischer
Benachrichtigungskarte mit Online-Zugang
Wenn Sie eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen haben, wird Ihnen mit einer Anhörung die Gelegenheit gegeben, sich dazu zu äußern.

Online-Anhörung

Bereits seit Anfang des Jahres 2026 können Betroffene im Rahmen der Online-Anhörung mit der Bußgeldstelle der Stadt Schwedt/Oder kommunizieren. Die Zugangsdaten zur Online-Anhörung erhält der Betroffene mit den Anhörungsschreiben der Bußgeldstelle.

Die Anmeldung erfolgt durch Eingabe der Kennung und des Passworts. Nach dem Einloggen lassen sich Angaben zur Person oder Sache machen, beispielsweise zu einem anderen Fahrzeugführer. Des Weiteren können Anlagen, wie Fotos oder Bescheinigungen, beigefügt, beziehungsweise hochgeladen werden. Die Daten werden anschließend über eine sichere Internetverbindung an das Ordnungsamt gesandt.

Vorteil für die Bürger: Es entfallen das Ausfüllen der Schreiben und die Kosten für die Rücksendung. Die „Online-Anhörung“ ist mehrsprachig verfügbar, neben Deutsch unter anderem in Englisch, Spanisch und Französisch. Die Möglichkeit, seine Angaben per Post an das Ordnungsamt zu schicken, bleibt weiter bestehen.

Online-Knöllchen

Ein neuer Service im Bereich der Verkehrsüberwachung ist das sogenannte Online-Knöllchen. Künftig werden Verkehrsteilnehmende, die ihr Fahrzeug ordnungswidrig abgestellt haben, nicht mehr die bisherigen orangefarbenen Kärtchen des Stadtordnungsdienstes am Auto vorfinden.

Die Benachrichtigungskarten erhalten ein neues Design: Die Person scannt den aufgedruckten, individuellen QR-Code ein und loggt sich anhand des aufgedruckten individuellen Zugangscodes und des KFZ-Kennzeichens im Online-Portal ein. So kann Sekunden nach der Fallerfassung per Smartphone oder am PC auf den Fall zugriffen werden, das Vergehen angesehen und direkt mit Hilfe eines GiroCodes bezahlt werden. Fall erledigt!

Wollen oder können Personen nicht online bezahlen, so erhalten Sie die Verwarnung bzw. Anhörung wie gewohnt per Post.

Weitere Artikel