Geflügelpest-Allgemeinverfügung aufgehoben
Der Landkreis Uckermark informiert
Meldung vom 16. April 2026:
Die Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Geflügelpest vom 10.03.2026, die aufgrund des Auftretens der hochpathogenen Aviären Influenza (Geflügelpest) in einem Geflügelbestand im Ort Piasek in der Republik Polen erlassen worden ist, wird mit Wirkung vom 17.04.2026 aufgehoben.
Quelle: www.uckermark.de
Meldung vom 10. März 2026:
Die Kreisverwaltung Uckermark wurde durch das zuständige brandenburgische Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV) über den Ausbruch der Geflügelpest informiert. Die Lage des Ausbruchsortes hat auch Folgen für die Landkreise Uckermark und Barnim.
Eine Tierseuchenallgemeinverfügung wurde auf der Internetseite des Landkreises Uckermark unter www.uckermark.de veröffentlicht. Eine Schutzzone mit einem Radius von mindestens drei Kilometern rund um den Ausbruchsort sowie eine Überwachungszone mit einem Radius von mindestens zehn Kilometern wurde eingerichtet (s. beigefügte Karte). In diesen Zonen gelten besondere Sicherheitsmaßnahmen, wie Verbringungsverbote und Stallpflicht für Geflügel.
„Die Geflügelpest ist für Hausgeflügel hochansteckend. Deshalb hat der Schutz der Tiere in den Geflügelhaltungen Priorität. Die bekannten Biosicherheitsmaßnahmen – also Hygiene, Reinigung und Desinfektion – müssen zwingend eingehalten werden. Nur so können wir verhindern, dass sich der Erreger weiter ausbreitet. Sollten Geflügelhalter vermehrt feststellen, dass Tiere in ihrem Bestand erkranken oder verenden, ist dies unverzüglich dem Veterinäramt des Landkreises zu melden“, appelliert Henry Strathmann, Amtstierarzt des Landkreises Uckermark.
Weiterhin verweist er darauf, dass alle Geflügelhalter verpflichtet sind, ihre Tiere dem Veterinäramt zu melden.
Quelle: www.uckermark.de vom 10. März 2026
