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Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit

Wer gewerbsmäßig Spielgeräte (Geld- oder Warenspielgeräte) aufstellen will, die mit einer den Spielausgang beeinflussenden technischen Vorrichtung ausgestattet sind und die die Möglichkeit eines Gewinnes bieten, bedarf der Erlaubnis nach § 33c Absatz 1 der Gewerbeordnung der zuständigen Behörde.

Der Antragsteller oder eine der mit der Leitung des Betriebes oder einer Zweigniederlassung beauftragten Person muss die für den Gewerbebetrieb erforderliche Zuverlässigkeit besitzen. 

Gebühren

  • 180,00 EUR bis 1.390,80 EUR

Rechtsgrundlagen

  • § 33c Absatz 1 Gewerbeordnung (GewO)
  • Verordnung über die Verwaltungsgebühren im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAEGebO)

Anträge – Formulare – Unterlagen

Antrag einer natürlichen Person:

  • Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für die Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde
  • Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskammer
  • Sozialkonzept einer öffentlich anerkannten Institution

Antrag einer juristischen Person:

  • Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für die Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit (im Sachgebiet Gewerbeangelegenheiten erhältlich)
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde
  • Sozialkonzept einer öffentlich anerkannten Institution
  • aktueller Auszug aus dem Handelsregister

für jeden Geschäftsführer bzw. alle Vertretungsberechtigten zusätzlich:

  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde
  • Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskammer, soweit er mit der Aufstellung direkt befasst ist

Kontakt mit der Gewerbebehörde

Alle persönlichen Angaben sind freiwillig und werden nur zur Kontaktaufnahme genutzt. Pflichtfelder sind mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet.

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Zuständigkeit

Gewerbebehörde

Ansprechpartner
Frau Nathalie Suckow
Zimmer
Rathaus, Raum 2.19
Telefon
03332 446-660
Adresse
Stadt Schwedt/Oder, Fachbereich 5
Dr.-Th.-Neubauer-Str. 5
16303 Schwedt/Oder
Fax
03332 446-612
gewerbeamt.stadt
@schwedt.de
Kontaktformular

Sprechzeiten

Persönliche Vorsprachen sind momentan nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich – telefonisch 03332 446-630 und 446-620 oder per E-Mail.