Bebauungsplan „Erweiterung Industriepark – PCK Raffinerie GmbH“
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schwedt/Oder hat in öffentlicher Sitzung am 24. September 2026 den Entwurf des Bebauungsplans „Erweiterung Industriepark-PCK Raffinerie GmbH“ der Stadt Schwedt/Oder gebilligt und beschlossen, auf dieser Grundlage die Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen.
Der Entwurf des Bebauungsplans „Erweiterung Industriepark-PCK Raffinerie GmbH“ der Stadt Schwedt/Oder (Stand: Juni 2026) wird mit der Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 3. November 2026 bis einschließlich 4. Dezember 2026 im Internet über das zentrale Beteiligungsportal DiPlanung
https://bb.beteiligung.diplanung.de/plan/a899d5d1-4542-4002-976c-b433b7765773
sowie hier zum Download veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen durch eine öffentliche Auslegung in der Stadtverwaltung Schwedt/Oder, Dienstsitz des Fachbereiches Stadtentwicklung und Bauaufsicht, Dr.-Theodor-Neubauer-Straße 5 (Nebeneingang Rathaus), im Erdgeschoss links, zu folgenden Tageszeiten zur Verfügung gestellt.
- Montag von 07:00 Uhr bis 16:00 Uhr
- Dienstag von 07:00 Uhr bis 18:00 Uhr
- Mittwoch und Donnerstag von 07:00 Uhr bis 16:00 Uhr
- Freitag von 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Auskünfte zur Planung werden telefonisch unter 03332 446-340 oder nach Terminvereinbarung jeweils zu den Sprechzeiten im Fachbereich 3, Abt. 3.2, Raum 1.66 (Nebeneingang Rathaus) erteilt:
- Dienstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
- Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
- Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zur Planung abgegeben werden. Die Stellungnahmen sind elektronisch zu übermitteln. Nutzen Sie dazu bitte die folgende E-Mail-Adresse: stadtentwicklung.stadt@schwedt.de oder geben Sie Ihre Stellungnahme direkt über das zentrale Beteiligungsportal DiPlanung (www.bb.beteiligung.diplanung.de) ab. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich vor Ort unter der genannten Adresse oder postalisch (Postanschrift: Stadtverwaltung Schwedt/Oder, Fachbereich Stadtentwicklung und Bauaufsicht, Dr.-Theodor-Neubauer-Straße 5 in 16303 Schwedt/Oder) abgegeben werden.
Die Stellungnahmen werden in der Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander abgewogen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Die verwendeten Vorschriften sind im Rathaus einsehbar:
- DIN 18005: Schallschutz im Städtebau
- DIN 45691: Geräuschkontingentierung
- Leitfaden: Empfehlungen für Abstände zwischen Betriebsbereichen nach der Störfall-Verordnung und schutzbedürftigen Gebieten im Rahmen der Bauleitplanung – Umsetzung § 50 BImSchG
- Neufassung der Ersten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft – TA Luft)
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