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Ausländer- und Asylangelegenheiten

Hilfe für Geflüchtete aus der Ukraine

Kontakte für ausländische Personen, Asylbewerber und Flüchtlinge in Schwedt/Oder

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

Tolerantes Brandenburg

überregionale Bildungsangebote der Otto-Benecke-Stiftung e. V.

Schwedter Ausländerbehörde

In der Ausländerbehörde der Stadt Schwedt/Oder, mit Sitz im Rathaus, Dr.-Theodor-Neubauer-Straße 5, werden Angelegenheiten ausländischer Staatsbürger bearbeitet:

  • Aufenthaltstitel für Nicht-EU-Bürger:
    • Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Ausbildung, Erwerbstätigkeit, Familiennachzug und humanitäre Gründe
    • Blaue Karte EU
    • Niederlassungserlaubnis; Daueraufenthaltserlaubnis-EU
  • Aufenthaltstitel online beantragen
  • Freizügigkeitsberechtigte EU-Bürger und ihre Familienangehörigen und Staatsangehörige der EWR-Staaten:
    • Aufenthaltskarte für Familienangehörige eines freizügigkeitsberechtigten Unionsbürgers oder eines Staatsangehörigen eines EWR-Staates
    • Bescheinigung über das Daueraufenthaltsrecht an Unionsbürger
  • Einladungen (Verpflichtungserklärungen)
     

Die Bearbeitung eines Antrages erfolgt nach einem ausführlichen persönlichen Gespräch. Dieses Gespräch in der Ausländerbehörde ist keine rechtliche Beratung, sondern dient nur der Klärung von Umständen für die Bearbeitung des Antrages. Beratung erhalten Sie bei einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt bzw. entsprechenden Beratungsstellen.

Rechtsgrundlagen

  • Grundgesetz (GG)
  • Genfer Konvention
  • Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
  • Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
  • Freizügigkeitsgesetz/EU (FreizügigG/EU)
  • Asylverfahrensgesetz (AsylVfG)
  • Beschäftigungsverordnung (BeschV)

Anträge – Formulare – Unterlagen

Aufenthaltstitel online beantragen

Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für Nicht-EU-Bürger:

Folgende Unterlagen bzw. Nachweise sind erforderlich:

  • ausgefülltes Antragsformular (in der Behörde erhältlich)
  • gültiger Nationalpass
  • aktuelles Passfoto gemäß deutschem Passgesetz
  • Krankenversicherungsnachweis
  • Nachweis des gesicherten Lebensunterhaltes:
    • bei Arbeitnehmern: Gehalts- oder Lohnnachweis, Arbeitsvertrag
    • bei Selbständigen: Gewerbegenehmigung, letzter Einkommensteuerbescheid oder aktuelle Gewinn- und Verlustrechnung des Steuerberaters
       

Gebühr: 40,00 bis 110,00 EUR

Antrag auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für Nicht-EU-Bürger:

Folgende Voraussetzungen müssen gegeben sein:

  • seit 5 Jahren im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis
  • ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache und der Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet
  • keine Verurteilungen wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Jugend- oder Freiheitsstrafe von mindestens 6 Monaten oder einer Geldstrafe von mindestens 180 Tagessätzen in den letzten drei Jahren
  • gesicherter Lebensunterhalt
     

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • schriftlicher Antrag (in der Behörde erhältlich)
  • gültiger Nationalpass
  • aktuelles Passfoto gemäß deutschem Passgesetz
  • Nachweis von ausreichendem Wohnraum für alle im Haushalt lebenden Personen
  • Nachweis eines gesicherten Lebensunterhaltes
    bei Arbeitnehmern: Gehalts- oder Lohnnachweis, Arbeitsvertrag
    bei Selbstständigen: letzter Einkommenssteuerbescheid oder aktuelle Gewinn- und Verlustrechnung des Steuerberaters
  • Krankenversicherungsnachweis
  • Genehmigung der Gewerbeausübung
  • Nachweis über Zahlung von mindestens 60 Monaten Pflichtbeiträgen oder freiwilligen Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung oder Aufwendungen für einen Anspruch einer Versicherung oder einer Versorgungseinrichtung (Ausnahme Jugendliche)
     

Bei Ehegatten, die in ehelicher Lebensgemeinschaft zusammenleben, genügt es, wenn die Voraussetzungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes und der Altersversorgung durch einen Ehegatten erfüllt werden. Dem Ehegatten muss die Beschäftigung erlaubt sein, sofern er Arbeitnehmer ist bzw. er muss die erforderliche Erlaubnis zur Ausübung einer sonstigen Erwerbstätigkeit besitzen.

Gebühr: 67,50 bis 250,00 EUR

Freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger
Erteilung einer Aufenthaltskarte für Familienangehörige eines Unionsbürgers oder eines Staatsangehörigen eines EWR-Staates

Unionsbürgern und Staatsangehörigen der EWR-Staaten, die sich dauerhaft im Bundesgebiet niederlassen wollen, wird Freizügigkeit gewährt, wenn sie als Arbeitnehmer, Selbständige oder sonstige Erwerbstätige im Bundesgebiet tätig werden. Ihre Familienangehörigen genießen in diesen Fällen ebenfalls Freizügigkeit.

Arbeitnehmer aus Kroatien benötigen zur Arbeitsaufnahme eine Arbeitserlaubnis, die bei der Bundesagentur für Arbeit beantragt werden muss.

Nichterwerbstätige und ihre Familienangehörigen genießen nur unter der Voraussetzung Freizügigkeit, wenn sie über ausreichenden Krankenversicherungsschutz und ausreichende Existenzmittel verfügen.

Die Behörde kann verlangen, dass Freizügigkeitsvoraussetzungen nachgewiesen werden.

Verpflichtungserklärung

Wenn Sie beabsichtigen, Familienangehörige oder Freunde aus den Nicht-EU-Ländern einzuladen, müssen Sie sich verpflichten, dass Sie alle Kosten für den Lebensunterhalt des Ausländers übernehmen. Dazu gehören die Versorgung mit Wohnraum, die Versorgung im Krankheitsfalle und bei Pflegebedürftigkeit sowie die Verpflichtung der Übernahme der Rückreisekosten.
Die Bonität wird anhand der Pfändungsgrenzen gem. § 850C Zivilprozessordnung (ZPO) ermittelt. Die Verpflichtungserklärung wird in der Ausländerbehörde auf ein bundeseinheitliches Formular entgegengenommen.

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • Datenerfassungsblatt
  • Personaldokument
  • Nachweise zur Bonität
     

Gebühr: 29,00 EUR

Kontakt mit der Ausländerbehörde

Alle persönlichen Angaben sind freiwillig und werden nur zur Kontaktaufnahme genutzt. Pflichtfelder sind mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet.

Datenschutz:*

Zuständigkeit

Ausländerbehörde

Ansprechpartner
Frau Kubisch
Zimmer
Rathaus, Raum 2.12
Telefon
03332 446-651
Ansprechpartner
Frau Richert
Zimmer
Rathaus, Raum 2.70
Telefon
03332 446-650
Ansprechpartner
Herr Wolter
Zimmer
Rathaus, Raum 2.12
Telefon
03332 446-671
Adresse
Stadt Schwedt/Oder, Fachbereich 6
Dr.-Th.-Neubauer-Str. 5
16303 Schwedt/Oder
Fax
03332 446-612
auslaenderbehoerde.stadt
@schwedt.de
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