Änderung des Flächennutzungsplans für den Ortsteil Vierraden
Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schwedt/Oder hat in öffentlicher Sitzung am 5. März 2026 den Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) für den Ortsteil Vierraden für die Teilfläche des Bebauungsplans „Erweiterung Industriegebiet Hafen Nord“ in Schwedt/Oder gefasst.
Ziel des Verfahrens ist die Änderung der Flächendarstellungen innerhalb des Geltungsbereiches von einer „Fläche für Landwirtschaft“ und einer „Fläche für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen“ zu einer „gewerblichen Baufläche“. Damit soll eine neue städtebauliche Entwicklung bauleitplanerisch vorbereitet werden, die mit dem Beschluss des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes „Erweiterung Hafen Nord“ am 5. März 2026 von der Stadtverordnetenversammlung eingeleitet wurde und in der dem neuen städtebaulichen Entwicklungsbedürfnis der Stadt Schwedt/Oder Rechnung getragen wird, das bestehende Industriegebiet „Hafen Nord“ zu erweitern. Die FNP-Änderung dient bauplanungsrechtlich der Vorbereitung einer Flächenentwicklung, die mit einem parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan verbindlich gesichert werden soll.
In der Zeit vom 7. Juli bis einschließlich 7. August 2026 besteht die Möglichkeit, sich über die Planungen zu informieren. Gleichzeitig wird Ihnen Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Hierfür werden die planungsrelevanten Unterlagen hier zum Download sowie über die zentrale Beteiligungsplattform DiPlanBeteiligung (https://bb.beteiligung.diplanung.de/plan/bc927de5-a2c0-4766-89b6-b3689450881e) veröffentlicht.
