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Reisepass

Deutsche im Sinne des Artikels 116  Abs. 1 des Grundgesetzes, die über eine Auslandsgrenze aus dem Geltungsbereich des Passgesetzes ausreisen oder über sie einreisen, sind verpflichtet, einen gültigen Pass mitzuführen und sich damit über ihre Person auszuweisen. Der Passpflicht wird durch Vorlage eines Passes der Bundesrepublik Deutschland, in besonderen Fällen durch Vorlage eines vorläufigen Passes der Bundesrepublik Deutschland, genügt.

Der Reisepass muss persönlich beantragt werden.

Wird ein Ausweis für unter 16-Jährige beantragt, sind unbedingt die Hinweise im Artikel Kinderreisepass zu beachten!

Auf der Fotomustertafel der Bundesdruckerei befinden sich die Qualitätsmerkmale, die die Eignung der Fotos für den Einsatz in Personaldokumenten gewährleisten.

Informationen zum Reisepass finden Sie auch unter www.bundesdruckerei.de.

Gebühren – Entgelte

  • Reisepass für Personen unter 24 Jahren 37,50 EUR
  • Reisepass für Personen unter 24 Jahren mit 48 Seiten 59,50 EUR
  • Reisepass für Personen unter 24 Jahren im Expressverfahren 69,50 EUR
  • Reisepass für Personen unter 24 Jahren mit 48 Seiten im Expressverfahren 91,50 EUR
  • Reisepass 60,00 EUR
  • Reisepass mit 48 Seiten 82,00 EUR
  • Reisepass im Expressverfahren 92,00 EUR
  • Reisepass für Personen mit 48 Seiten im Expressverfahren 114,00 EUR
  • vorläufiger Reisepass 26,00 EUR

Rechtsgrundlagen

  • Passgesetz (PassG)
  • Gebührenordnung zum Passgesetz (Passgebührenordnung – PassGebV) in der jetzt gültigen Fassung
  • Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Durchführung des Passgesetzes (PassVwV)
  • Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung – PassV)

Anträge – Formulare – Unterlagen

  • Antrag, wird von der Meldebehörde vollständig ausgefüllt
  • Personalausweis oder Geburtsurkunde
  • 1 aktuelles Passbild

zusätzlich bei Beantragung für unverheiratete Minderjährige:

  • Personalausweis oder Reisepass eines Sorgeberechtigten, ggf. auch des Familienpflegeberechtigten
  • Bestätigung des Vorliegens eines Einverständnisses des anderen Sorgeberechtigten (formlos im Amt)
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • bei Alleinsorgeberechtigten: einfache Erklärung zur Glaubhaftmachung des Sorgerechtes (im Zweifelsfall zusätzliche Nachweise)
  • 1 Passbild

Kontakt mit der Meldebehoerde

Alle persönlichen Angaben sind freiwillig und werden nur zur Kontaktaufnahme genutzt. Pflichtfelder sind mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet.
Wollen Sie einen Termin buchen, folgen Sie diesem Link: https://schwedt.flexappoint.de!

Datenschutz:*

Zuständigkeit

Meldebehörde

Ansprechpartner
Herr Roland Dittebrandt
Zimmer
Rathaus, Raum 1.12
Ansprechpartner
Frau Martina Rinkau
Zimmer
Rathaus, Raum 1.71
Ansprechpartner
Frau Jessica Braun
Zimmer
Rathaus, Raum 1.71
Ansprechpartner
Frau Anke Damaszek
Zimmer
Rathaus, Raum 1.71
Ansprechpartner
Herr Tobias Steinbrück
Zimmer
Rathaus, Raum 1.10D
Ansprechpartner
Frau Regina Wolske
Zimmer
Rathaus, Raum 1.10D
Adresse
Stadt Schwedt/Oder, Fachbereich 5
Dr.-Th.-Neubauer-Str. 5
16303 Schwedt/Oder
Fax
03332 22116
meldewesen.stadt
@schwedt.de
Kontaktformular

Sprechzeiten

Mo.
9–12 Uhr (ohne Termin)
Weitere Zeiten nur nach Termin­verein­barung:
telefonisch 03332 446-0
Online-Terminvergabe

Keine Sprechzeit: am 24.12., 31.12., an gesetzlichen Feiertagen

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