Wohnsitz-Anmeldung
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug anzumelden. Bei einem Wohnungswechsel innerhalb der Bundesrepublik Deutschland entfällt die Abmeldepflicht, jedoch nicht die Anmeldepflicht.
Hinweis nur für Zuzug: Am Tag der Anmeldung kann noch kein neuer Personalausweis oder Reisepass beantragt werden. Es ist erst die Rückmeldung aus der Wegzuggemeinde erforderlich.
Bei einer Ummeldung (Anmeldung innerhalb von Schwedt) trifft dies nicht zu.
Die meldepflichtige Person hat den Personalausweis, Reisepass oder Passersatzpapier sowie der Bestätigung des Wohnungsgebers vorzulegen. Im Anschluss werden die erhobenen Daten auf Richtigkeit und Vollständigkeit seitens des Bürgers geprüft und mit einer Unterschrift bestätigt.
Bei Ehegatten, Lebenspartner und Familienangehörige mit denselben Zuzugsdaten kann eine meldepflichtige Person die Anmeldung vornehmen.

Über das Serviceportal der Stadt OpenR@thaus ist es möglich, die Anmeldung auf elektronischem Wege zu erledigen.
Gebühren – Entgelte
- keine
Rechtsgrundlagen
- Bundesmeldegesetz (BMG) § 17 ff.
Anträge – Formulare – Unterlagen
- Personalausweis und Reisepass oder Geburtsurkunde
- Wohnungsgeberbestätigung
