Aus- und Umbettungen von Urnen
Urnen können vom Neuen Friedhof in Schwedt/Oder zu einem anderen Friedhof oder von einem auswärtigen Friedhof zum Neuen Friedhof in Schwedt/Oder ausgebettet werden. Soll eine Urne auf dem Neuen Friedhof in Schwedt/Oder nur einen anderen Platz erhalten, wird sie umgebettet.
Gebühren – Entgelte
- entsprechend Friedhofsgebührensatzung
 
Rechtsgrundlagen
- Kommunalverfassung des Landes Brandenburg
 - Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Bestattungsgesetz – BbgBestG) vom 7. November 2001
 - Friedhofssatzung
 - Friedhofsgebührensatzung
 
Anträge – Formulare – Unterlagen
Ausbettung auf einen auswärtigen Friedhof:
- Formular: Antrag auf Umbettung einer Urne
 - Urnenbeisetzungsgenehmigung des auswärtigen Friedhofs
 
Ausbettung von einem auswärtigen Friedhof zum Neuen Friedhof in Schwedt/Oder:
- Formular: Antrag auf Umbettung einer Urne
 - Urnenbeisetzungsgenehmigung des Schwedter Friedhofes einholen
 - Aussuchen und Kauf einer Grabstätte
 
Umbettung auf dem Neuen Friedhof selbst:
- Formular: Antrag auf Umbettung einer Urne
 
 
        