Direkt zum Inhalt Direkt zur Hauptnavigation

Sprachauswahl

Suche Hilfe
zum Stichwortverzeichnis

Standardnavigation

Hauptnavigation

Schulstart am 24. August

Foto: 3 Schultüten
Schultüten zur Einschulung
Am Montag, den 24. August 2026, beginnt in der Uckermark das neue Schuljahr. Für viele Schülerinnen und Schüler bedeutet das auch die erste Fahrt mit dem Bus zur Schule. Die Uckermärkische Verkehrsgesellschaft (UVG) sorgt dafür, dass am ersten Schultag kein Kind an der Haltestelle zurückbleibt.

Am ersten Schultag werden alle Schülerinnen und Schüler unabhängig vom Vorliegen eines Schülerfahrausweises zum Schulstandort befördert. Die Schülerfahrausweise werden den Kindern in der Schule ausgehändigt. Sollte ein Kind am ersten Schultag keinen Schülerfahrausweis erhalten haben, wird es selbstverständlich trotzdem mitgenommen. Auch auf der Rückfahrt lassen wir kein Kind an der Haltestelle stehen. Das Kind wird in diesem Fall wieder bis zu seinem Wohnort befördert. Für diese Kinder geben unsere Fahrerinnen und Fahrer am ersten Schultag einen Informationszettel für die Eltern mit. Darauf wird hingewiesen, dass ab dem zweiten Schultag ein gültiger Fahrausweis erforderlich ist.

Ab Dienstag, dem 25. August, ist die Beförderung nur noch mit einem gültigen Fahrausweis möglich. Schülerinnen und Schüler, die keinen Schülerfahrausweis erhalten haben, müssen daher ab dem zweiten Schultag einen anderen gültigen Fahrausweis vorzeigen oder ausreichend Geld für den Kauf eines Tickets beim Fahrpersonal dabeihaben.

Wir bitten die Eltern daher, am Abend des ersten Schultages gemeinsam mit ihren Kindern zu prüfen, ob der Schülerfahrausweis tatsächlich ausgehändigt wurde.