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Briefwahl-Beantragung

Foto: Tablet mit der Internetseite zur Wahlscheinbeantragung
Die Briefwahl­unterlagen können online beantragt werden.
Bei der Landratswahl am Sonntag, dem 19. April 2026, wählen die Menschen im Landkreis Uckermark ihre Landrätin oder ihren Landrat für die kommenden acht Jahre.

Wer am Wahltag nicht im Wahllokal wählen kann oder möchte, hat die Möglichkeit der Briefwahl. Dazu ist ein Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins in der Meldebehörde der Stadt Schwedt/Oder zu stellen. Nach Bearbeitung werden die Briefwahlunterlagen (Wahlschein, Stimmzettel, Umschläge, Merkblatt bzw. Anleitung) bereitgestellt. Die jeweiligen Beantragungs- und Abgabefristen sollten unbedingt beachtet werden. 

Bei persönlicher Abholung in der Meldebehörde der Stadt Schwedt/Oder können Briefwahlunterlagen bis Freitag, 17. April 2026, 18:00 Uhr, ausgegeben werden. Die Unterlagen sollten in diesem Fall direkt vor Ort ausgefüllt und abgegeben werden.

Der ausgefüllte Wahlbrief muss spätestens um 18 Uhr am Wahltag bei der Kreiswahlleitung eingehen. Er kann bis ca. 11 Uhr bei den zuständigen Wahlbehörden abgegeben oder eingeworfen werden. Am Mittag werden die Wahlbriefe letztmalig zur Kreiswahlleitung gebracht. Wer sicher gehen möchte, kann die Unterlagen am Sonntag bis 18 Uhr persönlich bei der Kreisverwaltung Uckermark, Karl-Marx-Straße 1, 17291 Prenzlau in den Briefkasten einwerfen, dieser wird regelmäßig geleert.

Die Beantragung kann gemäß der Brandenburgischen Kommunalwahlverordnung (BbgKWahlV) folgendermaßen erfolgen:

  • Sie sprechen persönlich bei der Meldebehörde der Stadt Schwedt/Oder vor und holen den Wahlschein dort ab,
  • Sie stellen einen schriftlichen Antrag (Hierfür kann auch der Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung genutzt werden.)
  • Sie beantragen den Wahlschein online (Bitte nutzen Sie dazu den auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckten QR-Code. Alternativ können Sie diesen Link www.wahlschein.de/12073532 nutzen, müssen dann aber alle Angaben erst eintragen.),
  • Sie bitten eine Vertretung, die Ihre schriftliche Vollmacht besitzt, die Unterlagen für Sie abzuholen.
  • Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.

Sprechzeiten der Meldebehörde

Montag: 9–12 Uhr
Dienstag: 9–12 und 13–18 Uhr
Donnerstag: 9–12 und 13–15 Uhr
Freitag: 9–12 Uhr

Downloads

25.03.2026: Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme in das Wahlberechtigtenverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl der Landrätin/des Landrates am 19. April 2026 (Schwedt/Oder)

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