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Baby-Begrüßungsgeld

Als Zeichen des Willkommens und der Wertschätzung junger Mütter und Väter steht seit Januar 2019 jedem Neugeborenen, dessen Hauptwohnsitz zum Zeitpunkt der Geburt die Stadt Schwedt/Oder ist, ein Begrüßungsgeld in Höhe von 100 € zu.

Bei der Anmeldung im Standesamt bekommen die Eltern das Geld zusammen mit der Geburtsurkunde überreicht.

Wer sein Baby allerdings auswärts, also in Eberswalde oder Berlin, zur Welt gebracht hat, muss sich mit der Geburtsurkunde des Kindes gezielt an das Schwedter Standesamt wenden, um das Begrüßungsgeld in Empfang nehmen zu können.

Das Standesamt ist an die Aufrufanlage im Rathaus angeschlossen.

Rechtsgrundlage

  • Beschluss der Stadtverordnetenversammlung (Beschluss Nr. 339/20/18): Einführung eines Baby-Begrüßungsgeldes in der Stadt Schwedt/Oder

Anträge – Formulare – Unterlagen

  • Geburtsurkunde des Kindes

Kontakt mit dem Standesamt

Alle persönlichen Angaben sind freiwillig und werden nur zur Kontaktaufnahme genutzt. Pflichtfelder sind mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet.

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Zuständigkeit

Standesamt

Ansprechpartner
Frau Doreen Wagner
Zimmer
Rathaus, Raum 1.14
Telefon
03332 446-833
Ansprechpartner
Frau Marie Hoffmann
Zimmer
Rathaus, Raum 1.15
Telefon
03332 446-832
Ansprechpartner
Frau Lea Wittig
Zimmer
Rathaus, Raum 1.16
Telefon
03332 446-830
Adresse
Stadt Schwedt/Oder, Fachbereich 5
Dr.-Th.-Neubauer-Str. 5
16303 Schwedt/Oder
Fax
03332 22116
standesamt.stadt
@schwedt.de
Kontaktformular

Sprechzeiten

Di.
9–12 und 13–18 Uhr
Do.
9–12 und 13–15 Uhr
Online-Terminvergabe

Keine Sprechzeit: am 24.12., 31.12, an gesetzlichen Feiertagen und ausgewählten Brückentagen