Baby-Begrüßungsgeld
Als Zeichen des Willkommens und der Wertschätzung junger Mütter und Väter steht seit Januar 2019 jedem Neugeborenen, dessen Hauptwohnsitz zum Zeitpunkt der Geburt die Stadt Schwedt/Oder ist, ein Begrüßungsgeld in Höhe von 100 € zu.
Bei der Anmeldung im Standesamt bekommen die Eltern das Geld zusammen mit der Geburtsurkunde überreicht.
Wer sein Baby allerdings auswärts, also in Eberswalde oder Berlin, zur Welt gebracht hat, muss sich mit der Geburtsurkunde des Kindes gezielt an das Schwedter Standesamt wenden, um das Begrüßungsgeld in Empfang nehmen zu können.
Das Standesamt ist an die Aufrufanlage im Rathaus angeschlossen.
Rechtsgrundlage
- Beschluss der Stadtverordnetenversammlung (Beschluss Nr. 339/20/18): Einführung eines Baby-Begrüßungsgeldes in der Stadt Schwedt/Oder
Anträge – Formulare – Unterlagen
- Geburtsurkunde des Kindes
