Verkauf von Flächen in Vierraden
Die Stadt Schwedt/Oder, hier gemäß Art. 233 § 2 Abs. 3 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) als gesetzlicher Vertreter handelnd für den Eigentümer „Wilhelm Lange“, beabsichtigt den Verkauf von nachfolgender Flächen:
Fläche 1 = Los 1
- Gemarkung: Vierraden
- Flur: 3
- Flurstück: 280 mit einer Fläche von 926 m² (Gehölz und Kleingarten)
- Die Kleingartenfläche ist verpachtet (mögliche Kündigungsfrist: 3 Monate zum 31.12.).
Fläche 2 = Los 2
- Gemarkung: Vierraden
- Flur: 6
- Flurstück: 342 mit einer Fläche von 2.115 m² (Ackerland mit Bodenzahl von 34)
- Das Ackerland ist verpachtet (mögliche Kündigungsfrist: 3 Monate zum 31.10.).
Kaufangebote können für beide Lose oder für ein einzelnes Los abgegeben werden.
Die Frist zum Einreichen eines Angebotes endet am 31.07.2025.
Ausschlaggebend für die Erteilung eines Zuschlages ist vorrangig das Höchstgebot.
Zudem werden örtlich ansässige Landwirte/Landwirtschaftsbetriebe bei den landwirtschaftlichen Flächen bevorzugt berücksichtigt.
Die Erteilung des endgültigen Zuschlages ist abhängig von der aufsichtsbehördlichen Genehmigung durch den Landkreis Uckermark als untere Aufsichtsbehörde.
Die Gebote sind in einem verschlossenen Umschlag mit dem Vermerk „Angebot – GV Lange – nicht öffnen!“ bei der
Stadt Schwedt/Oder
FB 3.5 – Flächenmanagement
z. Hd. Frau Schönwetter
Dr.-Theodor-Neubauer-Straße 5
16303 Schwedt/Oder
einzureichen.
Der oder die Erwerber tragen sämtliche mit der Vertragsbeurkundung verbundenen Kosten, wie die des Notars oder des Grundbuchamtes sowie die Grunderwerbssteuer.
Weitere Auskünfte können bei Frau Schönwetter, Telefon 03332 446-420 oder via E-Mail über liegenschaften.stadt@schwedt.de eingeholt werden.