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Hangrutschungen am Stützkower Hang

Erlass einer Allgemeinverfügung

Foto: links die Brücke, rechts der Hang
Blick auf den betroffenen Hang (Oktober 2022)
Im Zusammenhang mit den erstmalig im Dezember 2023 am Stützkower Hang aufgetretenen Erdrutschen, in deren Folge die Rutschmassen auch zu Schädigungen des am Hangfuß gelegenen Nachbargrundstücks führten, erfolgten umgehend Sicherungsmaßnahmen durch das Technische Hilfswerk, die ein provisorisches Stütz-/Fangbauwerk am Hangfuß errichteten.

Im Nachgang durchgeführte Standortbefahrungen mit Fach- und Aufsichtsbehörden führten zu der Festlegung, dass im Rahmen einer Standsicherheitsbegutachtung eine orientierende Untersuchung der Gefahrenlage erforderlich ist.

Dieser Standsicherheitsnachweis liegt vor und wurde den betroffenen Anliegern und weiteren Interessierten im Rahmen einer öffentlichen Informationsveranstaltung am 26. Juni 2025 in Stützkow vorgestellt.

Das Gutachten zeigt, dass für das untersuchte Rutschungsareal die erforderliche Sicherheit nicht mehr gegeben ist. Es belegt außerdem für abgrenzbare Hangabschnitte labile Grenzgleichgewichtszustände. Bereits durch geringe Wasserzutritte z.B. infolge von Niederschlag kann ein Rutschungsvorgang eingeleitet werden. Aus den Berechnungsergebnissen wird weiterhin deutlich, dass die am Hangfuß angeordneten Bauwerke und die Anliegerstraße von primären Abbruchvorgängen im Hang nicht betroffen sind. Allerdings können sekundäre Beeinflussungen durch ausfließende (wassergesättigte) Lockergesteine im Versagensfall nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden. Um die Dauerstandsicherheit perspektivisch zu gewährleisten, sind Hangstabilisierungsmaßnahmen zwingend einzuleiten.

Die Planung und Umsetzung dieser Sanierungsmaßnahmen wird jedoch einige Zeit in Anspruch nehmen und ist keinesfalls kurzfristig umsetzbar, sodass für den akut nachbruchgefährdeten Bereich des Hangs ein Betretungsverbot angeordnet werden musste.

In der Informationsveranstaltung hat das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg noch einmal deutlich gemacht, wie gefährlich die Situation an der Abbruchkante tatsächlich ist. Das Betretungsverbot sollte also unbedingt eingehalten werden, um sich und andere nicht zu gefährden.

Karte mit roter Markierung
Karte mit Markierung des betroffenen Gebietes in Stützkow

Luftbild mit roter Markierung des betroffenen Gebietes
Geltungsbereich des Betretungsverbots (rot)

Die Allgemeinverfügung nebst Begründung finden Sie:

  • unter Downloads als PDF-Datei (nicht barrierefrei),
  • für die Dauer von vier Wochen im Bekanntmachungskasten in Schöneberg, an der Kreuzung Galower Straße/Am Hof und vor dem Rathaus, Dr.-Theodor-Neubauer-Straße 5, 16303 Schwedt/Oder sowie
  • zur Einsichtnahme im Rathaus, Raum 3.23, Dr.-Theodor-Neubauer-Straße 5, 16303 Schwedt/Oder (nach vorheriger Terminvereinbarung, Telefon: 03332 446-620, E-Mail: ordnungsamt.stadt@schwedt.de).

Downloads

08.07.2025: Allgemeinverfügung zur Anordnung eines Betretungsverbotes zur Abwendung von Gefahren bei Hangrutschungen in der Gemarkung Schöneberg (Ortslage Stützkow)