Bürgerbudget
Möglich sind investive Maßnahmen und einmalige Zuschüsse für Projekte im gemeinnützigen Interesse, die in der Zuständigkeit der Stadt Schwedt/Oder liegen, umsetzbar sind, maximal 15.000 Euro kosten und keine unverhältnismäßig hohen Folgekosten nach sich ziehen. Unzulässig sind Vorschläge, die Vereine begünstigen, die bereits Mittel aus den Bürgerbudgets in den zurückliegenden 3 Jahren erhalten haben.
Alle Schwedterinnen und Schwedter, die mindestens 14 Jahre alt sind, können im Vorschlagzeitraum Vorschläge online oder per Post einreichen und im Abstimmungszeitraum über die zulässigen Vorschläge abstimmen. Dabei können maximal 3 Stimmen vergeben werden. Alle Vorschläge werden im Internet und im Amtsblatt veröffentlicht. Ausgewählt und damit realisiert werden die Vorschläge mit den meisten Stimmen in der entsprechenden Reihenfolge, bis die Gesamtsumme des Budgets aufgebraucht ist.
Termine
- Vorschlagszeitraum: 1. bis 31. Mai 2023
- Abstimmungszeitraum: 23. September bis 8. Oktober 2023
- Stadtverordnetenversammlung: 6. Dezember 2023
- Umsetzung bzw. Realisierung: 2024
Kontaktadresse
Stadt Schwedt/Oder (Bürgerbudget), Rathaus, Dr.-Theodor-Neubauer-Straße 5, 16303 Schwedt/Oder, E-Mail: buergerbudget@schwedt.de