Gewerbeabmeldung
Wer den selbstständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle aufgibt, muss dies der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen.
Die Anzeige muss unter Verwendung des gesetzlich vorgeschriebenen Vordrucks „Gewerbeabmeldung – GewA 3“ erfolgen.
Die zuständige Behörde hat den Empfang mangelfreier Anzeigen innerhalb von 3 Tagen zu bescheinigen. Bei persönlicher Vorsprache im Gewerbeamt erfolgt die Bearbeitung in der Regel sofort.
Über das Portal des Einheitlichen Ansprechpartners für das Land Brandenburg (EAP) ist es möglich, die Abmeldung des Gewerbes auf elektronischem Wege zu erledigen.
Gebühren
- gebührenfrei
Rechtsgrundlagen
- § 14 Gewerbeordnung (GewO)
- Verordnung zur Ausgestaltung des Gewerbeanzeigeverfahrens (Gewerbeanzeigeverordnung – GewAnzV)
- Verordnung über Verwaltungsgebühren im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft und Energie (MWEGebO)
Anträge – Formulare – Unterlagen
- Formular zur Gewerbeabmeldung – GewA 3
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung