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Sondernutzung von öffentlichen Flächen

Eine Sondernutzung ist die Nutzung des öffentlichen Verkehrsraumes über seine eigentliche Zweckbestimmung (Gemeingebrauch) hinaus. Für den Geltungsbereich der Stadt Schwedt/Oder muss dafür eine Erlaubnis beim Fachbereich Ordnung und Brandschutz der Stadt Schwedt/Oder beantragt werden.

Der Antrag ist schriftlich und spätestens zwei Wochen vor der beabsichtigten Ausübung der Sondernutzung zu stellen. Sondernutzungen, die langfristig voraussehbar sind und in erheblichem Maße den Gemeingebrauch beeinträchtigen, sind mindestens 1 Monat vor Eintritt mit der erlaubnisgebenden Behörde abzustimmen.

Die Erlaubnis wird auf Zeit oder Widerruf erteilt. Sie kann mit Bedingungen und Auflagen verbunden werden, wenn diese für die Ordnung und Sicherheit des Verkehrs oder zum Schutze der Wege, Plätze oder des Allgemeinwohles erforderlich sind.

Gebühren

  • entsprechend Sondernutzungssatzung

Rechtsgrundlagen

  • Kommunalverfassung des Landes Brandenburg
  • Bundesfernstraßengesetz § 18
  • Brandenburgisches Straßengesetz
  • Sondernutzungssatzung

Anträge – Formulare – Unterlagen

  • Formular: Antrag auf Sondernutzung öffentlicher Flächen
  • Erklärung und Begründung der Sondernutzung
  • Plan/Handskizze mit Größenangabe der zu nutzenden Fläche

Weitere mögliche Unterlagen je nach beabsichtigter Nutzung:

  • Zustimmung des Eigentümers
  • Zustimmung des Amtes für Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
  • Nachweis der Gemeinnützigkeit
  • Formular: Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen nach § 45 StVO
  • Bauantrag gemäß § 68 BbgBO

Kontakt mit der Abteilung Ordnungswesen

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Zuständigkeit

Ordnungswesen

Ansprechpartner
Frau Antonia Schmock (Vertretung: Frau Marina Schander)
Zimmer
Rathaus, Raum 2.74
Telefon
03332 446-621
Adresse
Stadt Schwedt/Oder, Fachbereich 6
Dr.-Th.-Neubauer-Str. 5
16303 Schwedt/Oder
Fax
03332 446-612
ordnungsamt.stadt
@schwedt.de
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