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Meldebescheinigung

Meldebescheinigungen über die Angaben zur eigenen Person benötigt man für die Beantragung von Leistungen in anderen Ämtern, u. a. zum Beispiel in der Kfz-Zulassungsstelle, Führerscheinstelle, Bundeselterngeldstelle, im Standesamt, eventuell im Sozialamt.

Eine persönliche Beantragung ist erforderlich.

Gebühren – Entgelte

  • 5,00 EUR

Rechtsgrundlagen

  • Bundesmeldegesetz (BMG) § 18
  • Gebührengesetz für das Land Brandenburg (GebGBbg) in der jetzt gültigen Fassung, in Verbindung mit der Verordnung über die Gebühren für öffentliche Leistungen im Geschäftsbereich des Ministers des Innern und für Kommunales (Gebührenordnung des Ministers des Innern und für Kommunales  – GebOMI), Tarifstelle 2, in der jetzt gültigen Fassung

Anträge – Formulare – Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass

Kontakt mit der Meldebehoerde

Alle persönlichen Angaben sind freiwillig und werden nur zur Kontaktaufnahme genutzt. Pflichtfelder sind mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet.
Wollen Sie einen Termin buchen, folgen Sie diesem Link: https://schwedt.flexappoint.de!

Datenschutz:*

Zuständigkeit

Meldebehörde

Ansprechpartner
Herr Roland Dittebrandt
Zimmer
Rathaus, Raum 1.12
Ansprechpartner
Frau Martina Rinkau
Zimmer
Rathaus, Raum 1.71
Ansprechpartner
Frau Jessica Braun
Zimmer
Rathaus, Raum 1.71
Ansprechpartner
Frau Anke Damaszek
Zimmer
Rathaus, Raum 1.71
Ansprechpartner
Herr Tobias Steinbrück
Zimmer
Rathaus, Raum 1.10D
Ansprechpartner
Frau Regina Wolske
Zimmer
Rathaus, Raum 1.10D
Adresse
Stadt Schwedt/Oder, Fachbereich 5
Dr.-Th.-Neubauer-Str. 5
16303 Schwedt/Oder
Fax
03332 22116
meldewesen.stadt
@schwedt.de
Kontaktformular

Sprechzeiten

Mo.
9–12 Uhr (ohne Termin)
Weitere Zeiten nur nach Termin­verein­barung:
telefonisch 03332 446-0
Online-Terminvergabe

Keine Sprechzeit: am 24.12., 31.12., an gesetzlichen Feiertagen