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Führungszeugnis

Jeder Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, wird auf Antrag ein Zeugnis über den sie betreffenden Inhalt des Zentralregisters erteilt. Dazu ist persönliches Erscheinen notwendig bzw. ein formloser schriftlicher Antrag, in dem die Unterschrift beglaubigt sein muss.

Seit dem 1. September 2014 besteht die Möglichkeit, Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister unmittelbar beim Bundesamt für Justiz (BfJ) über ein Online-Portal zu beantragen.

Gebühren – Entgelte

  • 13,00 EUR

Rechtsgrundlagen

  • Bundeszentralregistergesetz §§ 30 ff.
  • 2. Bundeszentralregisterverwaltungsvorschrift (BZRVwV) von 1986, Pkt. 2.1

Anträge – Formulare – Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Adresse der Behörde bei Belegart „0"
  • Antrag wird vor Ort ausgefüllt
  • Online-Beantragung: www.fuehrungszeugnis.bund.de

Kontakt mit der Meldebehoerde

Alle persönlichen Angaben sind freiwillig und werden nur zur Kontaktaufnahme genutzt. Pflichtfelder sind mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet.
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Zuständigkeit

Meldebehörde

Ansprechpartner
Herr Roland Dittebrandt
Zimmer
Rathaus, Raum 1.12
Ansprechpartner
Frau Martina Rinkau
Zimmer
Rathaus, Raum 1.71
Ansprechpartner
Frau Jessica Braun
Zimmer
Rathaus, Raum 1.71
Ansprechpartner
Frau Anke Damaszek
Zimmer
Rathaus, Raum 1.71
Ansprechpartner
Herr Tobias Steinbrück
Zimmer
Rathaus, Raum 1.10D
Ansprechpartner
Frau Regina Wolske
Zimmer
Rathaus, Raum 1.10D
Adresse
Stadt Schwedt/Oder, Fachbereich 5
Dr.-Th.-Neubauer-Str. 5
16303 Schwedt/Oder
Fax
03332 22116
meldewesen.stadt
@schwedt.de
Kontaktformular

Sprechzeiten

Mo.
9–12 Uhr (ohne Termin)
Weitere Zeiten nur nach Termin­verein­barung:
telefonisch 03332 446-0
Online-Terminvergabe

Keine Sprechzeit: am 24.12., 31.12., an gesetzlichen Feiertagen