Landkreis warnt vor Drittanbietern
Landkreis Uckermark warnt vor kostenpflichtigen Drittanbietern bei Liegenschaftsauszügen – direkter Antrag spart Geld und Zeit

Diese Anbieter bieten zwar die Erstellung des Antrages an, übernehmen jedoch nicht die eigentliche Auszugserstellung. Stattdessen leiten sie den Antrag lediglich an das Katasteramt weiter und berechnen dafür eine Vorkasse-Gebühr. Die eigentliche Rechnung für den Auszug stellt anschließend der Landkreis Uckermark aus. Die Folge: Antragstellerinnen und Antragsteller zahlen einmal für die Antragstellung und ein weiteres Mal für den Auszug selbst, obwohl sie Unterlagen auch formlos direkt beim Landkreis und lediglich eine Gebühr für die Auszüge zu zahlen haben.
Dabei ist die Beantragung beim Landkreis Uckermark denkbar einfach: Anträge können formlos per E-Mail an kva_62@uckermark.de oder per Post gestellt werden – erforderlich sind lediglich die Angaben zu Gemarkung, Flur und Flurstück. Wer es noch bequemer haben möchte, findet auf der Website des Landkreises unter www.uckermark.de ein vorgefertigtes Antragsformular zum Herunterladen. Erst nach der Erstellung des Auszugs wird die Gebühr fällig – aktuell (Stand: Januar 2026) 26,18 € für einen Auszug aus der Liegenschaftskarte (bis DIN A3) oder 13,09 € für einen Flurstücks- und Eigentumsnachweis.
Das Kataster- und Vermessungsamt rät daher ausdrücklich: „Vermeiden Sie unnötige Kosten! Beantragen Sie Liegenschaftsauszüge direkt beim Landkreis – schnell, sicher und ohne versteckte Gebühren.“
Kataster- und Vermessungsamt
Dammweg 11, 16303 Schwedt/Oder
Telefon: 03332 5802-0
Quelle: www.uckermark.de
