Bundeselterngeld
Die Familienleistung Elterngeld kann nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes zum Elterngeld und zur Elternzeit (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz – BEEG) in Anspruch nehmen, wer einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, mit seinem Kind in einem Haushalt lebt, dieses Kind selbst betreut und erzieht und keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausübt.
Wichtige Informationen zum Elterngeld, Elterngeld Plus und zur Elternzeit entnehmen Sie bitte den Internetseiten des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Die Servicestelle Arbeitswelt und Elternzeit berät zu verschiedensten Bereichen der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
Bitte beachten Sie, dass die Elterngeldstelle der Stadtverwaltung Schwedt/Oder nur für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Schwedt/Oder sowie deren Ortsteile zuständig ist.
Der Bereich Bundeselterngeld ist an die Aufrufanlage im Rathaus angeschlossen.
Gebühren – Entgelte
- keine
Rechtsgrundlagen
- Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
Anträge – Formulare – Unterlagen
Alle Unterlagen werden nach persönlicher Beratung in der Elterngeldstelle ausgegeben oder auf Wunsch versendet.
Zum Download gibt es den Antrag auf Elterngeld und die Bescheinigung des Arbeitgebers zum Antrag auf Elterngeld.
Des Weiteren kann der für das Land Brandenburg einheitliche Elterngeldantrag auf der bundesweiten Plattform www.elterngeld-digital.de online ausgefüllt werden.
Auf der Online-Plattform führt ein digitaler Antragsassistent Schritt für Schritt durch das Antragsformular. Der Antragsassistent hilft bei Fragen rund um das Elterngeld und prüft, ob die eingegebenen Daten valide sind. Der Elterngeldrechner hilft den Antragsstellenden, Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus untereinander aufzuteilen. Die zuständige Elterngeldstelle wird automatisch ermittelt. Nach Eingabe der Daten muss der Antrag noch ausgedruckt, unterschrieben und postalisch an die zuständige Elterngeldstelle gesendet werden.