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Archivalie des Monats (Archiv)

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Publikation Archivrecht

Zuerst einmal noch kurz noch kurz zur Geschichte des Archivs- bzw. des Archivwesens allgemein. Leider bedeutet für viele Menschen ein Archiv ein überholtes Relikt aus vergangenen Zeiten. Heute wo alles digital abläuft, sind Archive auch ein eher ein zu vernachlässigendes Relikt und nicht wirklich interessant!

Dabei begann die Geschichte der Archive bereits im alten Griechenland und im alten Rom. Im Mittelalter, wo die Kaiser- und Könige des Reiches in vielen Fällen nicht schreiben konnten, entwickelte sich eine umfangreiche Kanzlei, in der viele Schreiber auf Urkunden die rechtlichen Aspekte festhielten und uns auch damit auch rechtliche und private Texte und Sachverhalte überlieferten! Letztlich wurde der Grundstein des „modernen“ Archivwesens im revolutionärenen Frankreich des Jahres 1794 gelegt. Am 25. Juni 1794 erfolgte die Anordnung, daß maßgeblich die Aufbewahrung im Archiv nicht nur der rechtliche Beweiswert für staatliche und neu verstaatlichte Güter sind, sondern auch der historische, wissenschaftliche oder künstlerische Wert der Dokumente sein sollte und begründete damit die historische Quellenfunktion der Archive!

Der Grundstein für ein modernes Archivwesen, was auch heute noch gilt, wurde begründet: Jeder darf im Grunde, der ein berechtigtes Interesse bekundet, ein Archiv besuchen und entsprechend sein Anliegen darlegen und wissenschaftlich forschen und in die Unterlagen Einblick nehmen. Natürlich gelten auch hier inzwischen rechtliche Vorgaben und gewisse Einschränkungen, die sich im Bereich Daten- und Personenschutz, aber auch Urheberrecht widerspiegeln. Deshalb gibt es auch im Archivwesen eine breite Palette von „Archivrecht“, was sich auch in der Theorie und  Praxis niederschlägt! Es ist also immer noch ein spannender Aspekt, ein Archiv, in denen Akten lagern, die aus vergangenen Zeiten erzählen, zu besuchen und …



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