Direkt zum Inhalt Direkt zur Hauptnavigation

Sprachauswahl

Suche Hilfe
zum Stichwortverzeichnis

Standardnavigation

Hauptnavigation

Graf Johann von Hohenstein

I. zu Heldrungen, später zu Vierraden und Schwedt

geboren ca. 1420
gestorben 30.11.1498
regierte 1450–1498

Graf Johann I. von Hohenstein zu Heldrungen, später zu Vierraden und Schwedt studierte 1447 an der Universität zu Erfurt und übernahm nach Abdankung seines Bruders Ernst I. zu Heldrungen die Regierung. Er regierte 48 Jahre!

1457 verpfändete er seine Herrschaft an Schwarzburg. 1461 unternahm er eine Wallfahrt nach Palästina, löste Heldrungen nach seiner Rückkehr wieder ein und verkaufte die Herrschaft 1480 erneut, diesmal an Mansfeld. Von diesem Geld erwarb er 1481 vom Fürsten von Anhalt die Herrschaft Schwedt an der Oder, mit der er noch im gleichen Jahre durch Kurfürst Johann Cicero von Brandenburg erblich belehnt wurde. Die Gründe für den Verkauf und den Auszug aus der harzischen Heimat dürften in dem von seinem Vater verlorenen Fleglerkrieg zu suchen sein.

Als Schlosshauptmann von Angermünde kannte Graf Johann bereits die Lehnverhältnisse des Gebietes. Er regierte zunächst in Vierraden, wo er seit 1478 Burgherr war, danach in Schwedt.