Melderegisterauskunft
Die Einwohnermeldebehörde darf auf Antrag Personen, die nicht Betroffene sind, und andere öffentliche Stellen Auskünfte über folgende Daten einzelner bestimmter Einwohner erteilen (einfache Melderegisterauskunft):
- Familiennamen,
- Vornamen,
- Doktorgrad
- gegenwärtige Anschriften,
- die Tatsache, dass der Einwohner verstorben ist.
Soweit jemand ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht, darf ihm zusätzlich zu den vorgenannten Daten eines einzelnen Einwohners über folgende Daten Auskunft erteilt werden (erweiterte Melderegisterauskunft):
- Tag und Ort der Geburt,
- frühere Vor- und Familiennamen,
- Familienstand, beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend,
- Vor- und Familiennamen sowie Anschrift des Ehegatten oder Lebenspartners,
- Staatsangehörigkeiten,
- frühere Anschriften,
- Tag des Ein- und Auszugs,
- gesetzlichen Vertreter,
- Sterbetag und -ort.
Die Meldebehörde hat den Betroffenen über die Erteilung einer erweiterten Melderegisterauskunft unter Angabe des Datenempfängers unverzüglich zu unterrichten; dies gilt nicht, wenn der Datenempfänger ein rechtliches Interesse, insbesondere zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen, glaubhaft gemacht hat.
Gebühren – Entgelte
- 5,00 EUR (einfache Melderegisterauskunft)
- 8,00 EUR (erweiterte Melderegisterauskunft)
Rechtsgrundlagen
- Gesetz über das Meldewesen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Meldegesetz – BbgMeldeG) in der jetzt gültigen Fassung § 32
Anträge – Formulare – Unterlagen
- formloser schriftlicher Antrag
Zuständigkeit
Stadt Schwedt/Oder
Fachbereich 6: Ordnung, Brandschutz und Bürgerangelegenheiten
Abteilung Bürgerangelegenheiten, Meldewesen
Rathaus Haus 2, Dr.-Theodor-Neubauer-Straße 5, 16303 Schwedt/Oder
- Herr Roland Dittebrandt, Zimmer 110, Telefon 03332 446-853
- Frau Sylvia Grunow, Zimmer 110, Telefon 03332 446-851
- Frau Martina Rinkau, Zimmer 110, Telefon 03332 446-852
- Frau Elke Seifert, Zimmer 110, Telefon 03332 446-854
Telefax 03332 446-850
E-Mail meldewesen.stadt@schwedt.de oder Kontakt mit der Meldebehoerde
Postanschrift
Stadt Schwedt/Oder
Fachbereich 6: Ordnung, Brandschutz und Bürgerangelegenheiten
Abteilung Bürgerangelegenheiten, Meldewesen
Lindenallee 25–29
16303 Schwedt/Oder
Sprechzeiten
Montag 09:00–12:00 Uhr (am 2. Januar 2012 ab 10 Uhr)
Dienstag 09:00–12:00 und 13:00–18:00 Uhr
Donnerstag 09:00–12:00 und 13:00–15:00 Uhr
Freitag 09:00–12:00 Uhr
Keine Sprechzeit:
Am 17. Februar 2012 entfällt die Sprechzeit, da kein Datennetz zu Verfügung steht.
Am 30. April 2012 und am 18. Mai 2012 ist Brückentag und die Sprechzeit entfällt.
Am 24. und am 31. Dezember sowie an gesetzlichen Feiertagen entfällt die übliche Sprechzeit.
zurück | nach oben | Druckversion | © Stadt Schwedt/Oder | Bearbeitet am 21.02.2011

